Marburg: Ehemaliger Prokurist muss ins Gefängnis – Berufungsgericht kippt Bewährungsstrafe

2025-08-20
Marburg: Ehemaliger Prokurist muss ins Gefängnis – Berufungsgericht kippt Bewährungsstrafe
Oberhessische Presse Marburg

Schwerer Rückschlag für den ehemaligen Prokuristen aus Marburg: Das Landgericht hat in zweiter Instanz die ursprüngliche Bewährungsstrafe für den Veruntreuungsfall aufgehoben und eine Haftstrafe verhängt.

Der Fall sorgte in der Region für Aufsehen, nachdem der Prokurist des Unternehmens vorgeworfen wurde, hohe Geldbeträge zu veruntreuen. Während das Landgericht ihn zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, entschied das Berufungsgericht anders. Die Entscheidung markiert einen deutlichen Einschnitt für den ehemaligen Mitarbeiter und wirft Fragen nach der Sorgfaltspflicht in Unternehmensführung auf.

Der Vorwurf: Veruntreuung hoher Geldbeträge

Der Angeklagte, dessen Name aus Datenschutzgründen nicht genannt wird, soll im Laufe seiner Tätigkeit als Prokurist beträchtliche Summen aus den Kassen des Unternehmens abgezweigt haben. Die genaue Höhe der veruntreuten Gelder ist Gegenstand der Ermittlungen und Gerichtsverfahren gewesen. Die Vorwürfe umfassten unter anderem die missbräuchliche Verwendung von Firmengeldern für private Zwecke und die Manipulation von Buchführungsunterlagen.

Die erste Verurteilung und die Berufung

Das Landgericht sprach den Prokuristen zunächst schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Diese Entscheidung stieß jedoch auf Kritik von Seiten der Staatsanwaltschaft, die Berufung einlegte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Schwere der Tat und der Schaden für das Unternehmen eine deutlich härtere Strafe erforderten.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts

Das Berufungsgericht gab der Staatsanwaltschaft Recht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Bewährungsstrafe angesichts der Veruntreuung hoher Geldbeträge und des Vertrauensbruchs nicht angemessen sei. Stattdessen wurde eine Haftstrafe verhängt, deren Länge noch nicht feststeht. Die genaue Dauer der Haftstrafe wird in den kommenden Tagen oder Wochen bekannt gegeben, nachdem weitere Details des Urteils veröffentlicht wurden.

Auswirkungen und weitere Entwicklungen

Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat weitreichende Folgen für den ehemaligen Prokuristen. Er muss nun ins Gefängnis und wird sich dort seiner Strafe stellen. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit von strengen Kontrollmechanismen und internen Audits in Unternehmen, um solche Veruntreuungen zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Konsequenzen der Fall für das betroffene Unternehmen haben wird.

Die Öffentlichkeit wird die Entwicklung des Falls weiterhin aufmerksam verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Haftstrafe und mögliche Schadenersatzforderungen des Unternehmens gegen den ehemaligen Prokuristen.

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